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Das neue Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) ist seit dem 1. Januar 2009 in Kraft getreten.
Die offizielle Bezeichnung lautet: Gesetz zur Förderung Erneuerbarer Energien im Wärmebereich (Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz, kurz EEWärmeG) vom 7. August 2008. Das Wärmegesetz gilt zusätzlich und parallel zur jeweils gültigen Energieeinsparverordnung (EnEV).
Was fordert das EEWärmeG 2009?
Die Eigentümer von neu errichteten Gebäuden mit einer Nutzfläche größer als 50 Quadratmetern sind verpflichtet das EEWärmeG einzuhalten:
- Stichtag der Anwendung ist die Bauantragsstellung bzw. Bauanzeige ab dem 01.Januar 2009.
- Der Wärmebedarf ( Heizung und das Warmwasser) für das Gebäude muß teilweise durch erneuerbare Energiequellen (Sonne, Erdwärme, Umweltwärme, Biomasse) gedeckt werden oder ersatzweise können gewisse Ersatzmaßnahmen durchgeführt werden. Ersatzmaßnahmen wären zum Beispiel das Gebäude stärker dämmen, Fernwärmenetze oder Kraft-Wärme-Kopplung (BHKW) nutzen.
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